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Herausgeber: Guido Blumer & Roger Rutz.
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Leitbild und Redaktionsstatut.

Präambel:

Guido Blumer und Roger Rutz, die Herausgeber der www.wandzeitung.ch, haben die Positionierung der gesellschaftlichen Funktion ihrer Publikation innerhalb unseres Staates schriftlich festgehalten sowie die Zusammenarbeit zwischen den Herausgebern und den Schreibenden geregelt.

 

1. Publizistische Grundhaltung:

Die «Wandzeitung» ist ein unabhängiges und reflektierendes Medium, das für eine menschengerechte, demokratische Ordnung eintritt, in der sich jedes Individuum in friedlichem, tolerantem und solidarischem Rahmen sowie unter Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen frei entwickeln kann.

 

2. Journalistischer Auftrag:

Die Autorinnen und Autoren formulieren und kommentieren das Geschehen in den Bereichen Gesellschaft, Kultur, Politik und Wirtschaft. Bei der Vermittlung ihrer journalistischen Reflexionen über die für Menschen in Winterthur relevanten lokalen wie globalen Ereignisse und Entwicklungen setzen sie markante Akzente, indem sie ihre individuelle Sprache pflegen, die Themen eigenständig gewichten, originelle Sichtweisen einbringen und in der Regel mit professioneller Distanz und ohne Schönfärberei konstruktive Artikel kreieren. Sie wählen die journalistische Form und das publizistische Stilmittel dem Anlass entsprechend gezielt aus und bringen ihre Texte in eine attraktive und lesefreundliche Form.

 

3. Ethische Grundsätze:

Die Schreiberinnen und Schreiber der «Wandzeitung» praktizieren einen fairen Journalismus. Sie engagieren sich für den Wettbewerb unter demokratischen Meinungen, vertreten also durchaus auch sich widersprechende Ansichten, achten indes in ihrer Arbeit jeden einzelnen Menschen und seine weltanschauliche Überzeugung und bekämpfen jede Form von Unterdrückung und Gewalt.
In der «Wandzeitung» gibt es prinzipiell keine anonymen Beiträge. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn sich Schreibende durch ihre Beiträge selbst gefährden. Auch in diesen Fällen sind jedoch die Zielsetzungen der publizistischen Grundhaltung einzuhalten. Die Entscheidung über eine Publikation nicht gezeichneter Beiträge wird von den Herausgebern getroffen.

 

4. Organisation:

4.1. Trägerschaft:

Die Herausgeber der «Wandzeitung» sind für alle Belange zuständig, besonders für die Wahrung der publizistischen Grundhaltung, die Erfüllung des journalistischen Auftrages und der ethischen Grundsätze verantwortlich.

 

5. Gegendarstellung:

Für die Bearbeitung von Gegendarstellungen sind die Herausgeber zuständig. Vor der Publikation einer Gegendarstellung sprechen sie sich mit der Autorin oder dem Autor des beanstandeten Beitrages ab.

 

6. Ansprüche und Anträge gegen die Redaktion:

Werden von dritter Seite zivil- und strafrechtliche Ansprüche beziehungsweise Anträge gestellt, die den redaktionellen Teil der «Wandzeitung» betreffen, werden die Herausgeber sofort einbezogen.

 

7. Inkraftsetzung:

Das verlegerische Leitbild und Redaktionsstatut ist von den Herausgebern am 30. Januar 2014 verabschiedet und in Kraft gesetzt worden.

 

Winterthur, 30. Januar 2014:
Guido Blumer und Roger Rutz.

Winterthurs kleinste Zeitung der Schweiz.