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«Wandzeitung» vom 27.3.2017:

Asylpolitik muss glaubwürdig sein – und intelligent:

Ob da das letzte Wort gesprochen ist?

Im Asylverfahren unterscheiden wir, vereinfacht gesagt, drei Gruppen von Personen. 1. Die Personen, die noch im laufenden Verfahren sind, die also keinen Entscheid haben. 2. Die Personen, die einen negativen Entscheid erhalten haben und die wieder in ihr Herkunftsland zurückgeschafft werden müssen. 3. Die Personen, die schutzbedürftig sind. Das sind zum einen anerkannte Flüchtlinge, die in ihrem eigenen Land aus politischen oder anderweitigen Gründen verfolgt werden und somit die Voraussetzungen für den Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Konventionen erfüllen. Zum anderen sind Personen dabei, die zwar nicht eine individuelle Verfolgung nachweisen können, für die aber aufgrund der Situation im Heimatland eine Rückführung nicht zumutbar ist.

Ziel unseres Asylwesens muss sein, dass jene Menschen, die Recht auf Asyl haben oder schutzbedürftig sind, hier Aufnahme finden und gut integriert werden. Für Menschen, die zwar in nachvollziehbarer Art und Weise ihr Glück für ein besseres wirtschaftliches Fortkommen in einem anderen Land suchen, ist die Asylschiene der falsche Weg, hier bräuchte es eine aktive und steuernde Migrationspolitik über den Weg des Arbeitsmarktes. Damit das Asylwesen glaubwürdig bleibt und funktioniert, sind in Bezug auf die genannten Personengruppe folgende Dinge entscheidend:

1. Es braucht beschleunigte Verfahren, damit die Menschen möglichst rasch wissen, woran sie sind. Mit dem beschleunigten Asylverfahren, über das letztes Jahr an der Urne befunden wurde, wurde ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan. 2. Bei Menschen, die einen ablehnenden Entscheid erhalten haben, ist wenn möglich und zumutbar, die Rückschaffung zu vollziehen. Das ist sicherlich der unangenehmste Part im Asylwesen, aber für dessen Glaubwürdigkeit unabdingbar. 3. Bei anerkannten Flüchtlingen und Schutzbedürftigen, die voraussichtlich dauerhaft hier bleiben, ist die Integration in Arbeit und Gesellschaft voranzutreiben.

Der grösste Mangel bezüglich Integration wurde bei den vorläufig Aufgenommenen geortet. Eine Gruppe, die zu 80 % dauerhaft hier bleibt und deren Bezeichnung deshalb bereits irreführend ist. Mittlerweile haben verschiedene Studien (Bericht Bundesrat 2016; Studie Erwerbsbeteiligung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt, KEK-CDC, B,S,S, 2014) klar aufgezeigt, dass dieser Status integrationshemmend ist. Der Bundesrat schlägt in seinem Expertenbericht eine Variante vor, wonach ein Schutzstatus geschaffen werden sollte, der die Integrationshemmnisse abbaut, nach einer gewissen Frist die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung möglich ist und, sofern die Situation im Heimatland sich ändert, eine Rückführung möglich bleibt.

Während Bundesbern dieses überfällige Thema pragmatisch angeht, sieht es im Kanton Zürich anders aus: Der Kantonsrat ist drauf und dran, die von der Stimmbevölkerung 2011 mit über 60 % beschlossene Praxis (Sozialhilfe nach Skos-Richtlinien für vorläufig Aufgenommene) aufzuheben. Damit würde die ohnehin schlechte Integrationsperspektive nochmals verschlechtert und Kosten auf die Gemeinden verlagert. Mal schauen, ob da wirklich das letzte Wort gesprochen ist.


Nicolas Galladé,
27.3.2017, 116. Jahrgang, Nr. 86.

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