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«Wandzeitung» vom 30.6.2018:

Endlich:

Tagesschulen gesetzlich verankert.

Kaum jemand ist gegen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dass diesbezüglich die Politik Massnahmen ergreift, ist eine Notwendigkeit, denn in den nächsten Jahren werden mehr Arbeitskräfte den Arbeitsmarkt verlassen als neue dazukommen. Die Babyboomer gehen in Pension. Ab morgen, 1. Juli, gilt die Stellenmeldepflicht. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden in ihrer Freiheit eingeschränkt sein, Personal aus dem Ausland zu rekrutieren. Sie haben in bestimmten Berufen die Vorschläge der regionalen Arbeitsvermittlungszentren zu berücksichtigen. Im Zuge der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative wird die Ausschöpfung des Inländerpotenzials richtigerweise zu einem zentralen Ziel der Arbeitsmarktpolitik. In diesem Kontext rücken auch die über 50-Jährigen verstärkt in den Fokus. Die Bedeutung von älteren Arbeitskräften für die Schweizer Wirtschaft wird zunehmen. Ihre Erfahrungen sind für den Wissens- und Werkplatz Schweiz von hohem Wert. Die Alterung der Bevölkerung führt zu einem wachsenden Seniorenmarkt.

In der Folge wird der Fachkräftemangel in den nächsten Jahren zunehmen. Nicht nur unter bildungspolitischen, sondern auch unter volkwirtschaftlichen Gesichtspunkten stellen Tagesschulen einen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Sie führen zu einer besseren Ausschöpfung des Fachkräftepotenzials, indem gut ausgebildeten Frauen mit Familie der Wiedereinstieg oder der umfassendere Einstieg ins Berufsleben erleichtert wird.

Seit ihrer Gründung vor bald 200 Jahren hat die Volksschule organisatorisch und inhaltlich immer wieder gesellschaftliche Entwicklungen aufgenommen und sich an die Realitäten angepasst. Das ist auch mit der Tagesschule so, die Unterricht und Betreuung optimiert. Die Tagesstrukturen können als Ergänzung zum ordentlichen Schulunterricht besucht werden. Tagesschulen beinhalten ein Angebot, welches sich dadurch auszeichnet, dass Unterricht und Betreuung pädagogisch, organisatorisch, personell und räumlich verbunden sind, und welches an mehreren Tagen der Woche angeboten wird. Der Besuch von Tagesschulen bleibt freiwillig.

Die Gemeinden haben in der Umsetzung viel Gestaltungsfreiheit, damit sie ihren lokalen Bedürfnissen entsprechend Tagesstrukturen schaffen können. Sie sollen aber eine Bedarfsanalyse machen. Der Handlungsspielraum ermöglicht insbesondere auch die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden.

Die gesetzliche Verankerung der Tagesschule ist ein kleiner, aber ein bedeutsamer Schritt. Schule und Gesellschaft müssen sich im Gleichschritt entwickeln.


Dieter Kläy,
30.6.2018, 117. Jahrgang, Nr. 181.

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