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«Wandzeitung» vom 14.10.2014:

Sozial-Irrsinn:

Hagenbüchene Verblödvardisierung.

«SonntagsBlick», 14.9.2014: «Familie kostet 60 000 Franken im Monat.» In Auftrag gab die Massnahmen nicht die überforderte Mutter. Auch nicht die Gemeinde, die zahlt. Sondern die zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, KESB.

«Blick», 18.9.2014: «Sozial-Irrsinn: Aufstand in den Gemeinden.» Die Diskussion ausgelöst hat eine Flüchtlingsfamilie in Hagenbuch. Weil die Integration scheiterte, platzierte die KESB drei der sieben Kinder in einem Heim.

«Schaffhauser Nachrichten», 20.9.2014: «Teure Sozialfälle, fehlende Mitsprache.» «Sozial-Irrsinn: Aufstand in den Gemeinden», titelte der «Blick», nachdem bereits «NZZ am Sonntag» und «SonntagsBlick» über die horrenden Kosten einer Flüchtlingsfamilie in der Kleingemeinde Hagenbuch von rund 60 000 Franken monatlich berichtet hatte. Der Hauptgrund für die Kostenexplosion: Weil die Integration gescheitert war, platzierte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, KESB, gleich drei der sieben Kinder in einem Heim.

«SonntagsBlick», 21.9.2014: «Sozial-Irrsinn: Jetzt ist Schluss!» – Vergangene Woche machte «SonntagsBlick» publik, dass eine kleine Gemeinde für eine Grossfamilie mehr als 60 000 Franken zahlen muss, jeden Monat. Hagenbuch hat kein Mitspracherecht bei dem kostspieligen Arrangement, das die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, KESB, angeordnet hat. Eine Woche lang hat die Schweiz über den Sozial-Irrsinn diskutiert.

«NZZ am Sonntag», 21.9.2014: «Kanton zahlt für Hagenbuch.» Bei der Gemeinde verbleiben Schulheimkosten für drei Kinder. Deren Einweisung wurde nicht, wie zunächst behauptet, von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde verfügt, sondern von der Schulpflege. Die Gemeinde erwartet dennoch, dass die Steuern um 5 Prozent steigen werden.

«NZZ», 23.9.2014: «Der Kanton zahlt für Heimplatzierungen.» Ursprünglich war in der Presse von vier Kindern die Rede, die auf Veranlassung der KESB in Heimen platziert worden seien. Nun hat sich herausgestellt, dass die Geschwister aufgrund von Empfehlungen der Schulbehörde in ein Schulheim eingeteilt wurden. Da dies die Gemeinde entschieden hat, muss sie auch die Kosten tragen.

«Tages-Anzeiger», 23.9.2014: «Ablenken vom eigenen Versagen.» Überdies ist es keineswegs so, dass die KESB allein die Oberhoheit über sozialpädagogische Massnahmen hätten. Die Gemeinden dürfen solche auch in eigener Kompetenz verfügen, sofern der Betroffene einverstanden ist. Und das tun etliche – andere überlassen die Arbeit lieber den KESB und schieben diesen die Schuld zu, wenn die Kosten hoch sind.

Focus-Online, 26.9.2014: «Sozial-Irrsinn in der Schweiz»: In Auftrag gab die Massnahmen nicht etwa die überforderte Mutter. Auch nicht die Gemeinde, die zahlt, sondern die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, KESB, in Winterthur.

«NZZ», 27.9.2014: «Heilsamer Wettstreit der Gemeinden.» Als Schuldige für die teuren Heimeinweisungen von vier Kindern musste umgehend die KESB herhalten – das Problem ist nur, dass die KESB in diesem Fall keinen einzigen Franken verordnet hat: Die vier Heimplatzierungen verfügte allesamt die Gemeinde.


Nicolas Galladé,
14.10.2014, 113. Jahrgang, Nr. 131.

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Standpunkte:

15.10.2014, 19:04 Uhr.

Benedikt Zäch schrieb:

Ein Medienirrsinn, kein «Sozial-Irrsinn.»


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